Strafrecht

Ob als Beschuldigter einer Straftat oder als Opfer: Wer seine Rechte im strafrechtlichen Verfahren durchsetzen und wahren will, sollte sich eines versierten Rechtsanwaltes bedienen.

 

Meine Leistungen

Ein Ermittlungsverfahren gegen Sie kann durch die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwaltes bereits in einem frühen Stadium positiv beeinflusst werden.
Jede Person, die polizeilich als Beschuldigte(r) geführt wird, sollte folgenden dringenden Rat beachten:

Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zur Sache!

Sie sollten sich in solch einem Fall umgehend mit mir in Verbindung setzen, denn als Rechtsanwalt habe ich die Möglichkeit Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten und kann mir so einen notwendigen Überblick verschaffen und die Sach- und Rechtslage genau bewerten. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz:

Keine Einlassung ohne Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt!

Im Anschluss an die Akteneinsicht kann dann zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden, um Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu wahren.

In geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger. Eine solche ist bei mir keine Vertretung "zweiter Klasse".

Zusammenfassend sind meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht die Folgenden:

Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Strafvollzug / Strafvollstreckung
Ordnungswidrigkeiten (etwa Bußgeldverfahren und Fahrverbot)

Nebenklagevertretung
Opfervertretung

Zeugenbeistand


Haben Sie diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf, so können Sie mich jederzeit kontaktieren.